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Firmensitz

All Yacht Services LTD

14B
Penthouse Flat 3
Triq is-Saljatura
Mqabba
Malta

Mobil:

+356 999 363 85

Mobil 2:

+356 799 363 85

E-Mail:

Bootslage

Sliema Waterfront
Gegenüber der Kirche Nazzarenu
Google Maps: Malta WG44+XR

Bootslage

Bedingungen für Tageskreuzfahrten organisiert von All Yacht Services Ltd., Malta 2018

Beförderungsverträge werden mit All Yacht Services Limited (“AYS”) abgeschlossen, und Tickets werden unter diesen Geschäftsbedingungen ausgestellt. Der Fahrgast erkennt beim Kauf eines Tickets an, diese gelesen und verstanden zu haben und sich daran zu halten. Mündliche Zusagen und Erklärungen von Buchungsagenten oder Mitarbeitern von AYS werden von AYS nicht anerkannt, wenn sie diesen Bedingungen widersprechen.

  • 1. AYS behält sich das Recht vor, Preise zu ändern, alternative Transportmittel zu arrangieren und Routen und Dienstleistungen in jeglicher Weise zu ändern oder Abfahrten ohne Haftung gegenüber einem Fahrgast zu stornieren, wenn dies nach Ermessen von AYS notwendig erscheint.
    Sobald der Chartervertrag von beiden Parteien unterzeichnet und die Anzahlung geleistet wurde, ändert sich der Preis nicht, solange keine Leistungen hinzugefügt oder gestrichen werden. Alternative Transportmittel müssen im Voraus von beiden Parteien vereinbart werden. Für Stornierungen siehe Punkt 14.
  • 2. AYS haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die direkt oder indirekt im Falle einer Stornierung, Änderung, Abweichung oder Aufgabe der Dienstleistung vor oder während deren Durchführung entstehen oder geltend gemacht werden (falls AYS oder ein Mitarbeiter nach eigenem Ermessen eine solche Maßnahme für notwendig hält) oder im Falle von Änderungen oder Verspätungen aus jeglichem Grund.
    Zur Vermeidung von Zweifeln und ohne Einschränkung dieser Bedingung haftet AYS in solchen Fällen auch nicht für Unterkunftskosten oder alternative Reisemöglichkeiten; daraus entstehende Zusatzkosten liegen allein in der Verantwortung des Fahrgasts.
  • 3. AYS kann ohne jegliche Haftung gegenüber dem Fahrgast eine andere Person mit der Durchführung der vereinbarten Leistung oder Teilen davon („ausführender Beförderer“) beauftragen, und der ausführende Beförderer sowie dessen Mitarbeiter genießen die gleichen Bedingungen wie AYS und dessen Mitarbeiter, als ob diese Person Vertragspartei wäre.
  • 4. Alle Dienstleistungen unterliegen den Wetter- und Seebedingungen, ohne andere Bestimmungen des Beförderungsvertrags einzuschränken.
  • 5. AYS ist kein gewöhnlicher Beförderer und behält sich das Recht vor, Fahrgäste oder Güter ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • 6. Jeder vollzahlende Fahrgast darf nicht mehr als 10 kg Gepäck kostenfrei mitführen.
  • 7. Der Fahrgast hat den Anweisungen von AYS-Mitarbeitern in allen Fragen, die den Service betreffen, Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Sicherheit der Crew, anderer Passagiere und sich selbst.
  • 8. Passagiere müssen mindestens 500 Meter schwimmen können; andernfalls ist das Tragen einer Schwimmweste während der gesamten Kreuzfahrt verpflichtend.
    Passagiere müssen jederzeit angemessene Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit anderer Personen in ihrer Obhut (insbesondere Kinder) und ihre eigene Sicherheit treffen. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Hand- und Schutzgeländern, die Sicherung von Kindern, die Begleitung durch verantwortliche Erwachsene, die Beachtung von Sicherheitsanweisungen der Crew und das Sitzen, wenn dies von AYS-Mitarbeitern angeordnet wird. Besondere Vorsicht bei schlechtem Wetter ist erforderlich.
  • 9. Der Fahrgast darf an Bord keine alkoholischen Getränke konsumieren, es sei denn, sie werden von AYS-Mitarbeitern verkauft oder bereitgestellt. Eigenes Essen oder Getränke sind nur nach schriftlicher Vereinbarung erlaubt.
  • 10. Es dürfen keine explosiven, flüchtigen, ätzenden oder leicht entzündlichen Stoffe sowie keine Gegenstände mitgebracht werden, die andere Fahrgäste stören oder das Boot gefährden könnten. Rauchen an Bord ist untersagt.
  • 11. AYS übernimmt keine brenneisenfrederic@googlemail.com. Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen von Gepäck oder Fahrgästen, die in Zusammenhang mit der Beförderung oder Unterkunft stehen, unabhängig von Mitverschulden oder Fahrlässigkeit von AYS, dessen Mitarbeitern oder ausführenden Beförderern.
  • 12. AYS haftet nicht für Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck oder anderen Wertsachen, selbst wenn diese zur sicheren Aufbewahrung übergeben wurden.
  • 13. Handelt ein Mitarbeiter oder ausführender Beförderer fahrlässig, kann er sich auf die gleichen Haftungsausschlüsse wie AYS berufen, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit gehandelt hat.
  • 14. Bei Stornierung durch den Fahrgast behält sich AYS das Recht vor, Stornogebühren gemäß der aktuellen Rückerstattungstabelle zu erheben:
    Bei vorhergesagtem Wind der Stärke 6 oder mehr oder rauer See kann jede Partei die Buchung stornieren und eine volle Rückerstattung erhalten, wenn die Stornierung 48 Stunden vor Abfahrt erfolgt.
    Bei anderen Stornierungsgründen durch den Kunden fallen 100% Stornogebühren an.
    Bei plötzlicher Wetteränderung, die die Sicherheit gefährdet, kann der Kapitän jederzeit stornieren.
    Rückerstattung erfolgt abzüglich Bank- oder Kreditkartengebühren, die von All Yacht Services Ltd. nicht erstattet werden.
  • 15. Der Vertrag unterliegt maltesischem Recht und der Fahrgast unterwirft sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der maltesischen Gerichte.
  • 16. Sollten einzelne Vertragsbedingungen ungültig sein, bleiben alle übrigen Bedingungen vollständig wirksam.
  • 17. Keine weiteren Vertragsbedingungen werden anerkannt, Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen AYS und dem Fahrgast.
  • 18. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % erforderlich, um den Chartertermin zu sichern; Restzahlung bei Bestellung.
    (RESTZAHLUNG BEIM EINSTIEG – KEIN KREDIT)